AG München: Verhinderte Bankgeschäfte – Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Hausverbot in einer Bank
Das Amtsgericht München wies am 23.03.2022 den Antrag eines Münchner Bürgers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Der Antragsteller war Inhaber eines Girokontos bei einem großen deutschen Kreditinstitut. In den Filialen dieser Bank herrschte im März 2022 noch Maskenpflicht. Der Antragsteller benutzte die Automaten im Selbstbedienungsbereich der Bank trotzdem ohne…