Mecklenburg -Vorpommern: Gerichtskosten ab Mai mit der Elektronischen Kostenmarke bezahlbar
Ein weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung der Justiz wird gesetzt. Ab 1. Mai 2022 ist es möglich, Elektronische Kostenmarken als neues Zahlungsmittel für Gerichtskosten zu verwenden. Und so funktioniert es: Elektronische Kostenmarken können auf dem Justizportal von Bund und Ländern https://justiz.de/kostenmarke/index.php ohne zeitaufwändige Registrierung einfach per Kreditkarte oder Überweisung erworben…