OLG Köln: Revision im Fall „Tritte von Jugendlichen gegen einen Obdachlosen im April 2019“ ohne Erfolg
Mit Beschluss vom 15. März 2022 hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln die Revision eines der Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 6. Oktober 2021 als unbegründet verworfen. Nach den Urteilsfeststellungen hat der Angeklagte am 28. April 2019 in Köln-Weidenpesch einen Obdachlosen mit dem Fuß in Kopfhöhe…