OLG Hamm: Urteil des Amtsgerichts Ibbenbüren wegen Behinderung eines Rettungsdienstes rechtskräftig
Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat die Sprungrevision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Ibbenbüren verworfen. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten wegen Widerstands gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, in Tatmehrheit mit Beleidigung und falscher Verdächtigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 65 Euro verurteilt. Diese Verurteilung…