BGH: EncroChat verwertbar
Im Beschluss 6 StR 639/21 nimmt der BGH erstmals in einem Obiter Dictum Stellung zur Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus EncroChat-Handys: "Ergänzend bemerkt der Senat:Die aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen unzulässige Verfahrensrüge wäre auch unbegründet. Der Senat sieht im Ergebnis die aus der Überwachung der Kommunikation über…