LG Düsseldorf: Deckungsklagen gegen die ARAG-Rechtsschutzversicherung in Diesel-Abgas-Fällen
Im Landgericht Düsseldorf ist in den letzten Wochen in zwei Urteilen entschieden worden, wann die ARAG als Rechtsschutzversicherung Deckungszusagen im Zusammenhang mit der Diesel-Abgas-Problematik zu erteilen habe und wann nicht. Deckungsschutz ist zu gewähren, wenn einem bedürftigen Kläger unter dem Gesichtspunkt hinreichender Erfolgsaussicht nach § 114 ZPO Prozesskostenhilfe zu bewilligen…