AG München: Bezeichnung eines Ausstellungsfahrzeugs als Neuwagen führt zu Minderung
Das Amtsgericht München verurteilte am 17.12.2021 einen großen schwäbischen Automobilhersteller im Wege der Minderung 1.000 € des bereits gezahlten Kaufpreises an die Klägerin wieder zurück zu zahlen. Die Klägerin erwarb Ende des Jahres 2019 in einer Münchner Niederlassung des Autoherstellers einen Sportwagen mit einem Listenpreis von 61.788,90 € für 54.604,10…