OVG NRW: Kein Zugang zum Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn ist nicht verpflichtet, schwerkranken Menschen, die den Entschluss zum Suizid gefasst haben, hierfür den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zu erlauben. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute in drei Verfahren entschieden und damit Urteile des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt. Die Kläger - zwei Männer aus…