Hamburgisches Verfassungsgericht: Ablehnung des Volksbegehrens „Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen – Mehr Demokratie vor Ort“
Nach dem heutigen Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts darf das Volksbegehren „Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen – Mehr Demokratie vor Ort“ nicht durchgeführt werden. Die angestrebten Ziele würden grundlegende Änderungen der Hamburgischen Verfassung und der Verwaltungsorganisation bedeuten, die in ihrer Komplexität und Tragweite in der Begründung der Vorlage nicht offengelegt…