In einer deutschen Initiative, die der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir zusammen mit Bundesumweltministerin Steffi Lemke angestoßen hat, appellieren mehrere Mitgliedstaaten in einem gemeinsamen Ministerschreiben an den EU-Umweltkommissar Sinkevičius, die notwendigen Grundlagen für eine effiziente Anwendung der EU-Verordnung für entwaldungs

freie Produkte zu schaffen. In dem am Sonntag, 28.4. übermittelten Schreiben wird die EU-Kommission aufgefordert, angemessene Maßnahmen vorzulegen, die eine verantwortungsvolle und nahtlose Anwendung der Verordnung sicherstellen. 

Cem Özdemir: „Die Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten ist ein Meilenstein für globalen Waldschutz und nachhaltigere Lieferketten. Deutschland steht hinter den Zielen der Verordnung. Für eine realitätstaugliche Umsetzung ist die Kommission allerdings ihre Hausaufgaben bisher schuldig geblieben: Ohne ihr Länder-Benchmarking droht ab 2025 unverhältnismäßig hohe Bürokratie für Klein- und

Kleinstwaldbesitzer und unsere Verwaltung. Das müssen wir verhindern.“

Hintergrund für diese deutsche Initiative, die von Bulgarien, Estland, Irland, Luxemburg, den Niederlanden, Slowenien, Spanien und Ungarn unterstützt wird, sind zeitliche Verzögerungen der EU-Kommission bei zweientscheidenden Voraussetzungen für die Verordnung. Darunter ist das sogenannte „Benchmarking“, das das Entwaldungsrisiko für alle Produktionsländer beurteilt, wonach sich auch der Kontrollaufwand bemisst und damit eine effiziente Umsetzung der Verordnung ermöglicht. Ohne Benchmarking werden alle Länder gleich eingestuft und Deutschland müsste unverhältnismäßig viel bürokratischen Aufwand treiben. Ebenso liegt das digitale EU-Informationssystem, das die zentrale Grundlage für die Meldungen der beteiligten Wirtschaft und die Kontrollen durch staatliche Stellen darstellt, bislang nur in einer Vorversion vor, das noch nicht alle für die Markteilnehmer und die Kontrollbehörden erforderlichen Anforderungen erfüllt. Hier drängt die Zeit, damit sich Wirtschaft und Behörden rechtzeitig vorbereiten können. 

Die Verordnung regelt in allen EU-Mitgliedstaaten, dass die Rohstoffe Soja, Ölpalme, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen und gleichzeitig im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert wurden. Die Verordnung ist im Juni 2023 in Kraft getreten und 18 Monate später, also ab Ende 2024, müssen die neuen Regelungen angewendet werden. 

Über all diese Schritte informiert das BMEL zusammen mit BMUV, BMZ, AA und BMWK im eigens eingerichteten nationalen Stakeholderforum für ‚Entwaldungsfreie Lieferketten‘. Über 300 Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft tauschen sich in diesem Forum über die Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltspflichten und jeweiligen Lösungen aus. Damit kommt dem Forum eine zentrale Rolle zum Austausch über die nationale Umsetzung zu. 

Mehr zu Entwaldung und entwaldungsfreien Lieferketten finden Sie hier.

(c) BMEL, 30.04.2024

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