Die Sektorengrenzen des deutschen Gesundheitswesens zu überwinden, fordert die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in ihrer zehnten Stellungnahme. Dazu sollen kleinere Krankenhäuser in der Fläche verstärkt ambulante Leistungen anbieten können, ein Primärarztsystem aufgebaut und die Versorgung regional und gemeinsam für den ambulanten und den stationären Bereich geplant werden.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Um das System fit zu machen für die Behandlung der Babyboomer-Generation, müssen wir ambulante und stationäre Versorgung besser aufeinander abstimmen. Unnötige Krankenhausaufenthalte, fehlende Abstimmung zwischen Arztpraxis und Klinik sowie unnötiger Personaleinsatz sind weder im Interesse der Patienten, noch der Behandelnden und schon gar nicht im Interesse der Gemeinschaft. Ein ineffizientes System können wir uns nicht mehr leisten.“

Prof. Tom Bschor, Leiter der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung: „Kluge Konzepte zum Umgang mit dem sich weiter verschärfenden Fachkräftemangel sind entscheidend für eine hochqualitative Gesundheitsversorgung der gesamten Bevölkerung in der Zukunft. Hierzu gehört, Behandlungen ambulant statt vollstationär durchzuführen, den deutschen Sonderweg der doppelten Facharztschiene kritisch zu hinterfragen und die gezielte Behandlungssteuerung im Rahmen eines Primärarztsystems zu fördern.“

Die Empfehlungen im Einzelnen

1.           Kurzfristige Maßnahmen

  • Aufbau von Krankenhäusern für sektorenübergreifende Versorgung (Level Ii)
    • die vorrangig ambulante Behandlung anbieten,
    • die nach Tagespauschalen abrechnen,
    • die von den Bundesländern geplant werden,
    • die bei Unterversorgung einspringen und ambulante Leistungen mit der KV abrechnen,
    • die mit den KVen Budgets aushandeln, um für bislang stationär erbrachte Behandlungen die Vergütung als ambulante Leistungen auch in nicht unterversorgtenGebieten zu regeln,
    • deren Leistungskatalog die Selbstverwaltungspartner in Positivlisten definieren,
    • deren Standorte Platz bieten für vielfältige Gesundheitsangebote: Apotheken, Arztpraxen, MVZ, Gesundheitskioske, Sanitätshäuser, andere Gesundheitsberufe 
  • Aufbau von Institutsambulanzen
  • Weiterentwicklung der Hybrid-DRG
  • Ausbau des Belegarztsystems

2.  Mittel- und langfristige Maßnahmen

  • Aufbau regionaler Gremien unter Landesvorsitz, die ambulante und stationäre Versorgung gemeinsam planen
  • Aufbau eines Primärarztsystems (aus Allgemeinmedizinern, Internisten, Pädiater, Gynäkologen, Psychiatern) zur Steuerung der Gesundheitsversorgung und Abbau der doppelten Facharztschiene
  • Flächendeckende Versorgung durch qualifiziertes Pflegefachpersonal mit weitgehenden Kompetenzen (Einschränkung des Arztvorbehalts)
  • Vergabe von Regionalbudgets für Versorgungsaufträge für bestimmte Regionen/Bevölkerungsgruppen

Weitere Informationen

Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Regierungskommission wurde im Mai 2022 eingerichtet, um notwendige Reformen im Krankenhausbereich anzugehen. Sie soll Empfehlungen vorlegen und Ziele für eine auf Leistungsgruppen und auf Versorgungsstufen basierende Krankenhausplanung formulieren. Dabei orientiert sich die „Regierungskommission Krankenhäuser“ an Kriterien wie Erreichbarkeit und der demographischen Entwicklung.

Die zehnte Stellungnahme der Regierungskommission finden Sie unter:www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauskommission-stellungnahme-ueberwindung-der-sektorengrenzen.pdf

(c) BMG, 03.05.2024

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