Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen den 52-jährigen Musiker Xavier Naidoo aus Mannheim wegen Volksverhetzung in zwei Fällen Anklage zum Landgericht Mannheim erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, im März 2021 über einen Telegram-Kanal den Holocaust leugnende und antisemitische Inhalte durch Verlinkung eines Videos sowie durch eine mit einem Text versehene Bilddatei veröffentlicht zu haben.

Bereits im Juli 2023 wurde gegen ihn wegen Volksverhetzung in vier Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung, ebenfalls Anklage zum Landgericht Mannheim erhoben. In dieser Anklage wird ihm zur Last gelegt, im Zeitraum Anfang Dezember 2020 bis Ende April 2021 ebenfalls über einen Telegram-Kanal antisemitische und den Holocaust leugnende Inhalte in Form von Texten, einer eigenen Audiobotschaft sowie durch Verlinkung einer fremden Audiobotschaft und eines Videos veröffentlicht zu haben. Zudem soll er eine Person, die der Amadeu Antonio Stiftung zugehörig war, beleidigt und in diesem Zusammenhang Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben.

Die aufwendigen und umfangreichen Ermittlungen wurden von der Kriminalinspektion 6 der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und der Staatsanwaltschaft Mannheim geführt. Den Ermittlungen lagen diverse Strafanzeigen, unter anderem der geschädigten Person, zugrunde.

Aufgrund der besonderen Bedeutung der Sache wurden beide Anklagen zur Großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim erhoben (§§ 24 Abs. 1 Nr. 3 3. Alt., 74 Abs. 1 GVG). Hinsichtlich der bereits im Juli 2023 erhobenen Anklage wurde noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Mit der neuen Anklage wurde eine Verbindung mit dem bereits anhängigen Verfahren beantragt. Das Landgericht hat nunmehr über den Verbindungsantrag und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Vorwürfe werden bestritten.

(c) Staatsanwaltschaft Mannheim, 13.06.2024

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