der 1. Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts verhandelt am Montag, den 17.06.2024, 10:30 Uhr über die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Erfurt gegen ein Berufungsurteil des Landgerichts Erfurt.

Das Amtsgericht Erfurt hatte Torsten Czuppon zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht Erfurt hat die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft verworfen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte (vor seiner Zeit als Landtagsabgeordneter) als Polizeibeamter eine Strafanzeige wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung seiner Person selbst aufgenommen und weitergeleitet hat.

Zur Hauptverhandlung im Revisionsverfahren muss der Beschuldigte nicht persönlich erscheinen. Eine Beweisaufnahme mit Zeugen etc. findet nicht satt. In dem Termin werden ausschließlich rechtliche Aspekte zwischen Revisionsgericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung erörtert.

(c) OLG Thüringen, 30.04.2024

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