„Bei der Verfolgung antisemitischer Straftaten voneinander lernen.“ – unter diesem
Motto veranstaltet der Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz,
Oberstaatsanwalt Andreas Franck, am 23. September 2022 in München den ersten
Workshop antisemitische Straftaten in Bayern und Österreich.


20 Expertinnen und Experten aus Bayern und Österreich sowie der EU-Kommission
diskutieren und beraten in den Räumen des Generalstaatsanwalts in München,
Reinhard Röttle, über die effektive Verfolgung judenfeindlicher Straftaten.
Österreich war eines der ersten Länder Europas, das 2021 einen Aktionsplan gegen
Antisemitismus beschloss. Im Rahmen des Workshops stellen die Vertreter der
österreichischen und bayerischen Sicherheitsbehörden das aktuelle Lagebild zu
antisemitischen Straftaten und Straftätern vor. Zentrales Thema der Arbeitstagung
sind auch die sog. Holocaust-Vergleiche bei Corona-Demonstrationen – ein
Phänomen, das in beiden Ländern die Strafverfolger intensiv beschäftigt.


Unter anderem werden der Antisemitismuskoordinator der österreichischen
Bundesregierung und ein Vertreter des österreichischen Bundesministeriums des
Innern einen Überblick über die dortigen Strategien zur Bekämpfung von
Antisemitismus geben. Staatsanwälte aus beiden Ländern werden die Möglichkeiten
und Grenzen der Strafverfolgung darlegen. Ein Vertreter der Europäischen Union wird
die EU-Initiativen zur Bekämpfung antisemitischer Straftaten vorstellen.


Die bayerische Justiz hat frühzeitig schlagkräftige Ermittlungsstrukturen geschaffen
und geht mit einem Bündel an Maßnahmen gegen antisemitische Straftaten vor.
Bereits 2018 wurde je ein Antisemitismusbeauftragter bei den
Generalstaatsanwaltschaften in München, Nürnberg und Bamberg eingesetzt. Diese
haben einen international beachteten Leitfaden für Staatsanwälte entwickelt. Mit dem
Leitfaden können antisemitische Motive (z. B. anhand von Nazi-Jahrestagen oder
Codes) leichter entschlüsselt werden. Bayern hat als erstes Bundesland in
Deutschland die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance
(IHRA) angenommen. Seit dem vergangenen Oktober wurde zusätzlich ein Zentraler
Antisemitismusbeauftragter der bayerischen Justiz bestellt. Deutschlands erster
Spezialstaatsanwalt zur Bekämpfung judenfeindlicher Straftaten erzielte bereits
große Erfolge, u. a. bei der strafrechtlichen Ahndung von Holocaustvergleichen bei
Corona-Demonstrationen.

Der Bayerische Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich, betont anlässlich
dieses Workshops: „Die Zahl der antisemitischen Straftaten in Bayern, in Deutschland
und in Europa wächst. Deshalb müssen wir über die Ländergrenzen hinweg
gemeinsam auf diese Entwicklung reagieren und ein klares Zeichen setzen: Die
bayerische Justiz duldet keine Angriffe auf Jüdinnen und Juden und geht konsequent
gegen Antisemitismus vor.“


Der Generalstaatsanwalt in München, Reinhard Röttle, hebt hervor: „Der Ausbau
der grenzüberschreitenden Kooperation und der internationale Austausch sind mir
sehr wichtig. Das gilt ganz besonders bei der Bekämpfung judenfeindlicher Straftaten.“


Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz,
Oberstaatsanwalt Andreas Franck, zu diesem Workshop: „Judenfeindliche
Kriminalität ist ein grenzüberschreitendes Phänomen. Wir haben bewusst das offene
Format eines Workshops gewählt. Wir wollen in den kommenden Jahren auch weitere
europäische Sicherheitsbehörden und Staatsanwaltschaften für unseren Austausch
gewinnen.“

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft München, Pressemitteilung vom 23. September 2022

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